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RatgeberService I AboService I OnlineService I InternetService I Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst: Die Selbsthilfeeinrichtungen des DBW kennen sich bei Beamten und dem öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten den Angehörigen und deren Familien attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen. |
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Reisekostenrecht von Hessen
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Das Reiskostenrecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In Bund und Ländern bestehen unterschiedliche Regelungen. Dennoch orientieren sich die meisten Länder bei ihren Reisekostengesetzen und Vorschriften zum Reisekostenrecht an den Bundesvorschriften.
Wir bieten Ihnen in dieser Rubrik ausgewählte Rechtsvorschriften (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften) zum Reiskostenrecht in Hessen:
Landesreisekostengesetz
Taschenbuch: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
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Das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" informiert auf 288 Seiten über das gesamte Beamtenrecht, beispielsweise Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben finden Sie Informationen zum Nebentätigkeitsrecht und dem Reisekosten- und Umzugskostenrecht. Das Beamtenrecht ist (mit Ausnahme von Besoldung und Versorgung) nicht bundeseinheitlich geregelt. Das Taschenbuch orientiert sich an den Vorschriften des Bundes. Vom Bund abweichende Regelungen der Länder werden erläutert, dies gilt in besonderer Weise für das Kapitel "Beihilfe". Als besonderen Service finden Sie ausführliche Informationen zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes. Das Taschenbuch können Sie für nur 7,50 Euro bestellen >>>weiter
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte